Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Augsburger Land e.V.

  1. Anmeldung – Zustandekommen des Vertrags
    Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmenden zu einer Veranstaltung / einem Kurs und der Annahme durch die Volkshochschule Augsburger Land (nachstehend vhs genannt) zustande. Die Anmeldung kann schriftlich per Anmeldeformblatt, durch Eintragung in die Teilnehmerliste, per Fax, per Internet, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erfolgen. (Im Falle der telefonischen Anmeldung ist die Bekanntgabe des Bankkontos und der Bank erforderlich – in jedem Falle ist sie verbindlich.) Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Mit dem Zustandekommen des Vertrags verpflichtet sich der/die Teilnehmende zur Zahlung der Kursgebühr. Die Kursgebühr ist auch fällig, wenn Sie trotz Anmeldung den Kurs nicht besuchen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift trägt der/die Teilnehmnde die Gebühr der Bank für die Rücklastschrift.
  1. Abmeldung – Rücktritt vom Vertrag
    a) Eine erfolgte Anmeldung kann bis 4 Werk- bzw. Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn durch eine förmliche Abmeldung rückgängig gemacht werden. In diesem Falle wird die eingezahlte Kursgebühr und eventuelle Materialgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,00 erstattet. Falls keine Abmeldung erfolgt, ist die volle Kursgebühr und eventuelle Materialgebühr für den durch Anmeldung reservierten Kursplatz fällig. Bei Abmeldung bis 1 Tag vor Kursbeginn kann die Materialgebühr erlassen/erstattet werden.
    b) Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten,
    – wenn die angegebene Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird,
    – wenn der von der vhs verpflichtete Dozent/die Dozentin aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.
  2. Wann findet ein Kurs statt? (Rücktrittsvorbehalte)
    Die angekündigten Kurse können nur dann stattfinden, wenn die jeweils genannte erforderliche Teilnehmerzahl erreicht wird. Wird die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt werden, es sei denn, die Teilnehmer erklären sich bereit, die Kursgebühren der fehlenden Teilnehmer zu übernehmen oder gemeinsam mit dem Kursleiter eine entsprechende Kürzung der Kursdauer zu akzeptieren. Bei übermäßigem Rückgang behält sich die vhs vor, Parallelkurse – geprüft nach der Zumutbarkeit – zusammenzulegen.
  1. Gebühren
    Die Gebühren sind bei den jeweiligen Veranstaltungen/Kursen vermerkt. Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig. Bei einem späteren Kurseinstieg ist trotzdem die volle Kursgebühr fällig. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Kontoinhaber/ der Kontoinhaberin die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeitstermin mitgeteilt. Für von der vhs bereitgehaltene Veranstaltungen, Unterricht oder Leistungen, die von der/dem Teilnehmenden nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt keine (anteilige) Erstattung der Kursgebühr. Die vhs behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschließen, sollten diese durch ihr Verhalten maßgeblich die Veranstaltung stören oder das Lernen der übrigen Teilnehmer unmöglich machen.
  1. Rückzahlung von Gebühren
    Kommt eine Veranstaltung wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen von der vhs zu vertretenden Gründen nicht zustande, wird die Kursgebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, der vhs ist grobes Verschulden nachzuweisen.
  1. Mahnungen
    30 Tage nach Fälligkeit wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
  1. Teilnehmerbescheinigung
    Teilnehmer, die einen Kurs regelmäßig besucht haben, erhalten auf Wunsch eine besondere Teilnahmebescheinigung. Die Verwaltungsgebühr beträgt hierfür € 3,00 plus Porto per Briefzustellung. Bescheinigungen jedweder Art können nur innerhalb eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden.
  1. Urheberschutz
    Film- und Tonaufnahmen sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.
  1. Haftung
    Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, soweit es sich nicht um aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstandene Schäden handelt. Tritt die vhs bei Reisen und Fahrten als Veranstalter auf, gelten die allgemeinen Reisebedingungen der vhs. Bei Fahrten und Reisen, in denen die vhs nur als Vermittler auftritt, gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Transportunternehmen und Reisebüros.
  1. Sonstiges
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle örtlichen Volkshochschulen im Landkreis Augsburg. Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Stand: Juni 2018

vhs Augsburger Land e.V.
Holbeinstraße 12
86150 Augsburg
Telefon 0821/34484-0
Telefax 0821/34484-22
www.vhs-augsburger-land.de
E-Mail zentrale@vhs-augsburger-land.de
Vereinsregister Augsburg Nr. 398
Steuernr. 103/109/61014